Das sollten Sie wissen

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 030 / 335 80 18 rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.

Nein. Sie können das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens in jedem Fall und zu jeder Zeit frei wählen.

Grundsätzlich können Sie auf jedem städtischen Friedhof beigesetzt werden. Bei einigen kirchlichen Friedhöfen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z. B. Konfessionszugehörigkeit, Wohnort im Kirchenkreis, Zustimmung durch den Gemeindekirchenrat, damit eine Beisetzung erfolgen kann.

Teilweise. In den Berliner Bezirken Spandau und Neukölln sowie auf einigen kirchlichen Friedhöfen müssen Bestattungen bis spätestens einen Tag vor dem geplanten Beisetzungstermin bei der jeweiligen Friedhofskasse bezahlt werden. Ohne Vorausbezahlung wird die Bestattung nicht durchgeführt.

Nein. In Deutschland besteht ein gesetzlich vorgeschriebener Bestattungs- und Friedhofszwang. Das bedeutet, dass ein Verstorbener immer auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Ausnahme ist die Seebestattung. Bei Baumbestattungen ist das entsprechende Areal ein Friedhof.

Die Kosten einer Bestattung sind von vielen individuellen Faktoren abhängig. Lassen Sie sich ein speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kostenangebot von uns erstellen. In einem kostenlosen persönlichen Gespräch stehen wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten jederzeit zur Verfügung.

Können Hinterbliebene die Kosten für eine Bestattung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt die Kosten. Sofern Sie antragsberechtigt sind, können Sie eine entsprechende Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt beantragen. Was bei der Antragstellung zu beachten ist und welche Kosten ggf. übernommen werden, darüber informieren wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.

Sie können mit uns einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abschließen, in dem sämtliche Wünsche niedergeschrieben werden. Die Kosten für diese dereinstige Bestattung können Sie durch ein Treuhandkonto, das auf Ihren Namen lautet und für die Bestattungskosten verpfändet wird, zu Lebzeiten bezahlen. Mit einer Sterbeversicherung können Sie ebenfalls die anfallenden Kosten abdecken. Somit können Sie sicher sein, dass die Bestattung in Ihrem Sinne durchgeführt wird.